Mittwoch, 28. September 2011

Bad Heilbrunn Ortsmitte - Widerstand gegen die Kandarre / DasGelbeBlatt Die Rundschau für Penzberg Mittwoch 28 September 2011 39. Woche

Bad Heilbrunn Ortsmitte
Neue Ideen für Bad Heilbrunn Ortsmitte : Kugler will Lebensqualität, Römer will protestieren


Kommentar von Herrn Wolfgang Breitwieser; Verfasser des oberen Artikels.

Samstag, 24. September 2011

Ein Brief der Kurfürstin GmbH & Co KG an die Gemeinde Bad Heilbrunn vom 13. August 2011

Kurfürstin GmbH & Co KG
Ludwigstrasse 14
D-83646 Bad Tölz
Tel. 08041 509-800
Fax. 08041 509-888
Vertreten durch Siegfried Mössner
13. August 2011

Kurfürstin GmbH & Co. KG, Ludwigstrasse 14, D-83646 Bad Tölz

Gemeinde Bad Heilbrunn
Gemeinderat
Badstrasse 3
D-83668 Bad Heilbrunn
Die Angelegenheiten und Anliegen der Grundstückseigentümerin Kurfürstin GmbH & Co. KG in der Gemeinde Bad Heilbrunn

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Werte Damen und Herren des Gemeinderates

Wiederholt vermitteln Sie persönlich oder durch von Ihnen Beauftragte/ Weisungsgebundene/Hilfspersonen mit Hinweisen bzw. Bemerkungen in gemeindlichen Äusserungen/Wertungen - auch in öffentlichen Veranstaltungen oder auf Reporter-Anfragen - den Eindruck, das Geschehen der Ereignisse im Ortskern Bad Heilbrunn sei der Eigentümerin und deren Entscheidungen anzulasten.

Kurfürstin wartet seit Jahren auf Entscheidungen:
Hierzu ist festzuhalten, die Eigentümerin wartet seit Jahren auf bestandskräftige Entscheidungen zu gestellten Anträgen zum Bau-Bestand, zu welchen die Gemeinde das Einvernehmen verweigert. Durch Planungsgestaltung greift die Gemeinde in den eigentums-rechtlich geschützten Besitzstand der Eigentümerin ein.

Gesprächsanliegen ohne gemeindliche Resonanz
Auch vom wiederholten gemeindlichen Vortrag einer Gesprächs-/ Verhandlungsbereitschaft kommt bei der Eigentümerin nichts an. Das an Herrn Mascher telefonisch (3.6.11) i.A. der Eigentümerin gerichtete Gesprächsanliegen blieb ohne gemeindliche Resonanz.

Brunnenmeisterhaus: Gemeinde begehrt zuerst Brandschutt weg, dann Tausch für Ortsdurchfahrt, dann Baubewilligung, dazwischen Wasserleitung quer durch ohne Zustimmung. Dann Grünfläche!
Die Gemeinde liess auch den Vortrag der Eigentümerin im Schreiben vom 16.12.09 (PDF, 66 KB) unbeachtet und unbeantwortet; die Antragstellungen waren daraus /so die Folge.

Der Ablauf:
Die Gemeinde begehrt die Beseitigung von Brandschutt vom Brunnenmeistergrundstück, anschliessend eine Grundstücksflächen-Übereignung (Tausch) zum Ausbau der Ortsdurchfahrt. Im Gegenzug wird durch Gemeinderats-Beschluss die Wiederrichtung eines Bauwerks am Brandort (des Brunnenmeisterhauses) versichert. Dennoch legt (behauptet 1972) in Kenntnis einer solchen Nutzungsabsicht die Gemeinde unberechtigt und ohne Zustimmung der Eigentümerin dort im Baugrubenbereich eine Wasserleitung ein. Eine eingeforderte Heilung dieser Missachtung wird später an die Erteilung einer Baugenehmigung geknüpft, zu der das gemeindliche Einvernehmen dann verweigert wird.

Anschliessend wird das Baugrundstück (FlNr. 1695) /das Baufeld planungsrechtlich als öffentliche Grünfläche überplant und festgesetzt - so damit wertbetreffend herabgestuft/gemindert.
Als Garnierung dieses Vorgangs wird der wiederrechtlich vorgenommene Eigentumseingriff mittels Leitungseinlegung, deren Beseitigung/Heilung mit einem Verjährungseinwand abgelehnt.
Hierzu fügt sich nahtlos an, dass bereits vor dem ersten Amtsgespräch eine Veränderungssperre gegen die Eigentümerinteressen festgesetzt wurde.

Was Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren des Gemeinderates erwarten Sie von der Grundstückseigentümerin bei einer solchen Behandlungsweise als Reaktion?

Diese Frage sollten Sie nicht unbeantwortet lassen wie vordem die Ankündigung der Eigentümerin im Schreiben vom 16.12.09? (PDF von Nr.)

Und worin besteht/eröffnet sich die stets vorgebrachte Gesprächsbereitschaft der Gemeinde zur Heilung der eingetretenen Konfliktsituation?

Ist sich der Gemeinderat sicher, zur Gestaltung des Lebensumfeldes seiner Bürger alles notwendige und erforderliche beizutragen und durch die getroffenen Entscheidungen Schaden von der Gemeinde abzuwehren? Für beides liegt bekanntlich die Verantwortung beim Gemeinderat.

Wer ermächtigt Gemeinde Daten der Kurfürstin bekanntzugeben?
Mir liegt ein von der Gemeinde Bad Heilbrunn ausgefertigter Lageplan vom 4.11.10 mit Flächen- und Grundstücksgrößeneintrag der Grundstücke der Kurfürstin vor - Flächen für Ansiedlung eines Marktes an/Nähe der B472 - eingegangen als Kaufanfrage von einem Investor (? - alpha consult@gmx.de) am 4.8.11.
Wer hat die Gemeinde ermächtigt/beauftragt/bevollmächtigt grundstücksbezogene Daten und Eigentümernamen/-anschriften allgemein dem Markt/der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Die Gemeinde verletzt damit (so) datenschutzrechtlich geschützte Belange.
Die Gemeinde wird im Wege dieser Anhörung (hier!) zur Stellungnahme, zum Vorfall und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung solcher Vorgänge in der Zukunft aufgefordert. Weitere Schritte behält sich die Eigentümerin vor.

Die Eigentümerin Kurfürstin verhandelt nicht mit Dritten, deren Entscheidungen (Wertbestimmung/Fälligkeit wieder) von der Gemeinde beeinflusst/bestimmt werden. Wenn die Gemeinde ein Anliegen hat, kann sich diese an die Eigentümerin wenden.
Stellen Sie bitte ein, die Eigentümerin Kurfürstin regelt ihre Belange in eigener Zuständigkeit.

Die Eigentümerin Kurfürstin wünscht sich, dass vorgebrachte Anliegen ernst genommen; die Eigentumsgrenzen beachtet werden.

Mit freundlichen Grüssen

KURFÜRSTIN GMBH & CO. KG

Dr. Max A. Hoefter
Geschäftsführer


Quelle:
www.kurhaus-badheilbrunn.de