Geht es im Gemeinderat um Satzungen, muss mancher Zuhörer unweigerlich gähnen. Bei der Änderung der Sanierungssatzung für den Ortskern sollte allerdings jeder Grundeigentümer hellhörig werden. Denn künftig muss er der Gemeinde alles zur Genehmigung vorlegen - auch an wen er sein Eigentum vermieten will.
Von Veronika Wenzel
Original Link Tölzer Kurier:
http://www.merkur-online.de/lokales/bad-toelz/benediktbeuern/ortsmitte-heilbrunn-selbst-beim-vermieten-redet-gemeinde-2898563.html
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